Impfinformation

Treffen Sie eine informierte Entscheidung!

Impfungen, sauberes Wasser und Antibiotika – diese 3 Errungenschaften sind maßgeblich für die gesteigerte Lebenserwartung heutzutage verantwortlich. Besonders in Ländern mit schlechten medizinischen Möglichkeiten ist die Prävention von Erkrankungen bedeutend. Doch auch in westlichen Industrieländern wie Österreich stirbt ein Kind von 4.000 an Masern erkrankten Kindern, bei CoVid sind es 2 von 1 Million. Jedoch birgt auch eine Impfung ein Risiko einer Impfschädigung – mit (harmlosen) Impfreaktionen, wie Fieber, Rötung der Einstichstelle, schwerem Arm und Müdigkeit sind häufig zu rechnen. Diese Symptome treten großteils bei Erstimpfungen auf und verschwinden nach 24 bis 48 Stunden meistens von selbst.

Eine differenzierte und genaue Auseinandersetzung mit der Materie ist also empfehlenswert. Gerne berate ich Sie in Impffragen und versuche in der Entscheidungsfindung unterstützend zu helfen.

Impfungen laut Kinderimpfprogramm des Landes OÖ

Selbstbesorgung des Impfstoffes in der Apotheke und kostenlose Impfung mit Vorlage des Impfgutscheinheftes

CoVid und Grippeimpfung

kostenlos bei aufrechtem Krankenversicherungsverhältnis (neu 2022)

alle andern Impfungen

Selbstbesorgung des Impfstoffes in der Apotheke und Einhebung der Impfgebühr von €15,00

CoVid
Impfaufklärungs- und Dokumentationsbogen

Influenza
Impfaufklärungs- und Dokumentationsbogen

Impfinformation zu den einzelnen Impfungen

Durch die Zulassung zur Boosterimpfung mit dem neuen bivalenten Impfstoff von Pfizer/Biontech (Original/Omicron BA.1 und BA.4/5), beginnen wir mit Oktober 2022 mit den Boosterimpfungen (4. Stich). Ebenfalls möglich ist die Grundimmunisierung mit dem originalem Comirnaty-Impfstoff (Pfizer/Biontech)  oder die Auffrischungsimpfung (3. Stich). Dafür gibt es immer am Donnerstag einen Mittags- und Abendtermin außerhalb der Ordinationszeit. Es wird jeweils nur 1 Stunde lang geimpft. Spontane Impfungen ohne Termin sind aufgrund der notwendigen Impfstoffbeschaffung beim Bund nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin und kommen Sie pünktlich!

Sinnvollerweise frischen Sie Ihren Zeckenschutz im März für 3 Jahre (bei Patient:innen über 70 Jahre) bzw. 5 Jahre auf.

Bitte besorgen Sie sich den Impfstoff selbst in der Apotheke, vereinbaren Sie einen Termin in unserer Ordination und begleichen Sie dabei € 15,00 Impfgebühr.

Wenn Sie sich unsicher sind, wann die letzte Impfung stattgefunden hat, können Sie für € 30,00 Ihre FSME-Antikörper bei einer Blutabnahme bestimmen lassen.

Die Pneumokokken-Impfung ist ab dem vollendeten 60. Lebensjahr generell empfohlen. Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfungen (bitte Rücksprache mit dem Arzt für die richtige Privatrezeptausstellung) im Abstand von einem Jahr - Auffrischungsimpfungen sind bei Bedarf nach 6 Jahren vorgesehen.

Da die benötigten und empfohlenen Impfungen von vielen Faktoren abhängig sind, wie Destination innerhalb des Ziellandes, ev. Rundreisen, Jahreszeit, Art der Reise und natürlich dem ev. schon vorhandenem Impfschutz, ist eine individuelle Beratung notwendig. Generelle Informationen können bereits auf der Homepage des Außenministeriums eingeholt werden. 

Influenza-Viren sind einer ständigen Änderung (Mutation) unterworfen, weshalb eine jährliche Auffrischung empfohlen ist. Der beste Zeitpunkt zur Impfung ist im November, jedoch auch früher oder spätere Impfungen sind wirksam.

In allen Grippeimpfstoffen der Saison 2022/2023 sind je ein Vertreter der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Influenza-A-Subtypen – nämlich A(H1N2)pdm09 und A(H3N2) und zwei Influenza-B-Stämme – nämlich ein Vertreter der B/Victoria Linie und einer der B/Yamagata Linie – enthalten.

Wir informieren Sie so bald als möglich über die geplante Impfaktion der ÖGK.

Für die Impfung der Säuglinge und Kleinkinder steht in Oberösterreich ein Impfgutscheinheft zur Verfügung, das die kostenlose Impfung aller Kinder mit dem im allgemeinen Impfkalender empfohlenen kostenfreien Impfungen ermöglicht. Das Impfgutscheinheft ist an die Person des Kindes durch einen Barcode gebunden.

Mit dem entsprechenden Abschnitt aus dem Impfgutscheinheft muss die jeweilige Impfung gratis in der Apotheke geholt werden und wird dann von uns ohne Impfgebühr geimpft, da ein Abschnitt im Gutscheinheft bei uns abgegeben werden muss.

Wie bei jeder Gabe von Medikamenten können Impfungen auch unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen. Diese Nebenwirkungen klingen jedoch zumeist in wenigen Tagen folgenlos ab, generell gilt, dass Impfungen sehr sicher sind.

Vor jeder Impfung informieren wir Sie über mögliche Nebenwirkungen: Bei Impfstoffen, die durch Injektion verabreicht werden, kommt es an der Impfstelle häufig zu einer Rötung und Schwellung. Auch kurz andauerndes Fieber, leichtes Krankheitsgefühl, Mattigkeit, Müdigkeit, Übelkeit, Kopf- oder Gliederschmerzen können auftreten. Trotz aller Sorgfalt kann es durch die Injektion in Einzelfällen zu lokalen Infektionen, ganz selten zur Verletzung von kleinen Blutgefäßen und Nerven kommen. Impfstoffe können wie Medikamente, Nahrungsmittel oder Stoffe aus der täglichen Umgebung, in seltenen Fällen auch allergische Reaktionen hervorrufen. Besonders Lebendimpfstoffe können Nebenwirkungen verursachen, die einer abgeschwächten Form der Krankheit, gegen die sie gerichtet sind, ähnlich sind. Ein Beispiel dafür wäre ein Hautausschlag acht bis zehn Tage nach der Masernimpfung. Diese "Impfmasern" sind jedoch nicht ansteckend! All diese Beschwerden sind ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff, die zu einer Schutzwirkung führt. Diese Nebenwirkungen sind jedoch deutlich harmloser, als die Symptome und möglichen Folgeschäden der Erkrankung, die durch die Impfung verhindert werden können!

Vermutete Nebenwirkungen sollen nach der Impfung dem Impfarztgemeldet werden.

Im Zusammenhang mit Nebenwirkungen ist es außerdem wichtig, sich bewusst zu machen, dass nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, auch auf die Impfung zurückzuführen ist. Gerade Kinder erkranken häufiger - die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die jedoch nicht durch die Impfung, sondern durch eine zeitgleich oder kurz danach aufgetretene Ansteckung verursacht wurden, ist hoch.

Sportliche Aktivitäten nach Impfungen stellen generell kein Problem dar, besondere Belastungen unmittelbar nach der Impfung sind jedoch nicht unbedingt zu empfehlen.

Derzeit (Stand 09/2022) ist nur die Eintragung der CoVid-Impfungen im e-Impfpass verpflichtend. Da der e-Impfpass jedoch zukünftig den Papierimpfpass ablösen soll, sehen wir es als sinnvolle Leistung an, alle in der Ordination durchgeführten Impfungen im e-Impfpass abzuspeichern. 

 

Selbstverständlich werden die Impfungen auch im Papierimpfpass bestätigt. Dies ist im Rahmen der Impfgebühr abgedeckt.

 

Derzeit (während des Pilotprojekts) ist es noch nicht vorgesehen, dass man auch zurückliegende Impfungen (z.B: aus dem gelben Papier-Impfpass) in das elektronische Register nachtragen lassen kann.

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