Gesetzlich sind Sie als Unternehmer verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten ab der/den ersten Mitarbeiter*in zu sorgen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt vor, dass eine arbeitsmedizinische Betreuung gewährleistet wird. Für Kleinbetriebe (bis 50 Beschäftigte) steht die kostenlose Betreuung durch die Unfallversicherung (AUVA) zur Verfügung, größere Firmen benötigen eine eigene arbeitsmedizinische Betreuung.
Als Arbeitsmediziner bin ich ausgebildet und spezialisiert auf diesem Gebiet. Gemeinsam mit Sicherheitsfachkräften analysiere ich betriebliche Arbeitsplätze um Gefährdungen zu minimieren und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Ich unterstütze Sie:
bei Prävention und Vermeidung arbeitsbedingter Krankheiten
bei ergonomischer Gestaltung, Planung und Auswahl von Arbeitsmitteln
bei Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall
und bei regelmäßigen Begehungen zur Vorbeugung.
Mit einer professionellen arbeitsmedizinischen Betreuung erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Pflichten, Sie investieren in ein gesünderes, produktiveres Arbeitsumfeld.
Aufgrund organisatorischen und zeitökonomischen Gründen schränke ich mein Betreuungsgebiet ein auf Unternehmen (gleichgültig welcher Branche Sie angehören) in den Bezirken LL, WL und SE. Sollte es sich bei Ihrem Betrieb um eine Gesundheitseinrichtung oder Einsatzorganisation (PVZ, Therapiezentren, Kur/Reha, Rettung,…) handeln, aber außerhalb meines Einzugsgebietes sein, bitte ich um kurze Kontaktaufnahme.
Arzt für Allgemeinmedizin
Notarzt
Sachverständiger
Engenfeld 2
4501 Neuhofen an der Krems
Tel: 07227 23 0 23
Mo: 08:00 – 11:30 Uhr, 16:00 – 18:00 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr
Do: 08:00 – 11:30 Uhr, 16:00 – 19:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
und nach individueller Terminvereinbarung nach der Kassenordinationszeit für Privatleistungen