Antigen Test
Wenn Sie behördlich gemeldete K1 sind, reicht ein positiver Antigen Test für eine behördliche Quarantäne. Ein PCR Test in in diesem Fall nicht notwendig.
PCR Test
Maskenbefreiungsgutachten
Nach den geltenden Regelungen besteht nunmehr eine Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden als eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung. Die sog. „Face-shields“ sind daher grundsätzlich nicht mehr ausreichend. Es ist aber auch weiterhin eine Ausnahme zur Maskenpflicht für diejenigen Personen vorgesehen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Nur in diesem Fall ist den Patienten erlaubt ein „Face-shield“ zu tragen. Sofern diesen Personen auch dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, gilt die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf Verlangen gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, den Behörden und Verwaltungsgerichten sowie Inhabern einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes sowie Verkehrsmittelbetreibern durch eine von einem in Österreich zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellte Bestätigung glaubhaft zu machen. Bitte beachten Sie ebenfalls das Hausrecht des Inhabers des Betriebes. (In unserer Ordination gilt dieses Maskenbefreiungsgutachten nicht – wir bestehen auf das Tragen einer Maske, sobald Sie unser Gebäude betreten, da wir die Verantwortung gegenüber aller unserer Patienten und Mitarbeiter ernst nehmen!)
Folgende Diagnosen erkennt der Krisenstab des Landes OÖ an für ein Maskenbefreiungsgutachten:
- Angst- und Panikstörung, Demenz, Autismus,…
- Klinisch relevante obstruktive oder restriktive Ventilationsstörung
- dermatologische lokale Unverträglichkeit
Corona-Ampel
HIER finden Sie eine Erklärung der Corona-Ampel-Regelung. HIER finden Sie die Corona-Ampel mit aktuellem Stand.
Amtliches Dashboard CoVid-19
HIER finden Sie die Verlaufskurfe.
Definierte Risikogruppe
HIER sehen Sie die Übersicht aller Diagnosen für Patienten, die der Risikogruppe angehören. Wir sind dazu befugt, nur den den ausgewiesenen Fällen ein CoVid-19 Risikoattest auszustellen.
Grafik: Rotes Kreuz